
Qualitätsmanagement
Behördliche Auflagen
Alle von E.L.S Limousinenservice eingesetzten Fahrzeuge mit Chauffeur sind gemäß dem Personenbeförderungsgesetz für Verkehr mit Mietwagen (§ 49 PbefG) von der jeweils zuständigen Behörde konzessioniert.
Anforderungsprofil Mitarbeiter
- Amtsärztliches Gutachten
- Fahrsicherheitstraining ( jährlich )
- Polizeiliches Führungszeugnis
- jährliche Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Personenbeförderungsschein für Mietwagen
- mindestens eine Fremdsprache (Englisch)
